Kosten der Hypnosetherapie

Medizinische und psychotherapeutische Hypnosetherapie ist in Deutschland nicht zur kassenärztlichen Abrechnung zugelassen. Die privaten Krankenkassen jedoch, sowie die Beihilfe, übernehmen – abhängig vom Tarif- in aller Regel die Kosten.
Es ist sicher von Vorteil, wenn Sie dies vorher mit Ihrer Kasse abklären. Daher berechne ich den üblichen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Für Selbstzahler wird eine Analogziffer aus der GOÄ berechnet.

In Österreich und der Schweiz ist sie als wissenschaftliches Heilverfahren staatlich anerkannt und eine Kassenleistung.
Nach 2 erfolglosen Behandlungen in den herkömmlichen Richtlinienverfahren (tiefenpsychologisch/analytisch und verhaltenstherapeutisch) haben Sie nach meiner Information einen rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung der Hypnotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Wünschen Sie nur eine symptomatische Linderung Ihrer Beschwerden, genügen in den meisten Fällen wenige Sitzungen. Oft liegen einem Problem jedoch tiefere Ursachen zugrunde, die es jahrelang aufrecht erhalten. Ohne das Aufarbeiten und Lösen dieser Ursachen wird das Problem jedoch nicht gänzlich verschwinden, oder aber es bessert sich und tritt an anderer Stelle (z.B. ein anderes Organ betreffend) wieder auf (sog. Symptomverschiebung). In solchen Fällen kann die Therapie dann etwas länger dauern, um dann zu einer Heilung oder einer optimal möglichen Besserung zu führen.

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Hypnose reaktiviert längst vergessene Lösungsmechanismen.

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